Der Wechsel der Grundversicherung ist Ihr gutes Recht und einfacher, als viele denken. Hier erfahren Sie alles über Fristen, Ablauf und häufige Stolpersteine beim Kassenwechsel.
Schweizer Versicherte zahlen im Durchschnitt über CHF 4'800 jährlich für die Grundversicherung. Die Prämienunterschiede zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse betragen in manchen Kantonen mehr als CHF 340 pro Monat — bei exakt identischen Leistungen. Ein Wechsel ist daher die effektivste Sparmassnahme überhaupt.
Trotzdem wechseln jedes Jahr weniger als 10 % der Versicherten ihre Grundversicherung. Viele scheuen den vermeintlichen Aufwand oder fürchten Nachteile. Beides ist unbegründet: Der Wechsel dauert keine 15 Minuten, und die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen zu 100 % gleich — das garantiert das KVG.
Für den ordentlichen Kassenwechsel gelten zwei feste Termine:
Die neuen Prämien werden jeweils Ende September vom BAG veröffentlicht. Zwischen Anfang Oktober und Ende November haben Sie also rund acht Wochen Zeit, um zu vergleichen und zu wechseln.
Nutzen Sie unseren Prämienrechner, um die günstigste Kasse für Ihren Wohnort zu finden. Achten Sie dabei nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf das Versicherungsmodell und die Franchise.
Wählen Sie eine Franchise passend zu Ihren Gesundheitskosten. Entscheiden Sie, ob ein Hausarzt-, Telmed- oder HMO-Modell für Sie in Frage kommt — die Rabatte betragen bis zu 25 %.
Füllen Sie den Aufnahmeantrag der neuen Kasse aus. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht — kein Versicherer darf Sie ablehnen, egal wie Ihr Gesundheitszustand ist.
Senden Sie ein Kündigungsschreiben per Einschreiben an Ihre bisherige Kasse. Die Kündigung muss spätestens am 30. November dort eintreffen. Bewahren Sie den Einschreibebeleg auf.
Warten Sie auf die Bestätigung der neuen Kasse (Aufnahme) und der alten Kasse (Kündigungsannahme). Ab dem 1. Januar gilt die neue Police automatisch.
Ihr Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten: Ihren vollständigen Namen, Ihre Versichertennummer, die Angabe, dass Sie die Grundversicherung (OKP) per 31. Dezember kündigen, sowie Datum und Unterschrift. Halten Sie das Schreiben kurz und sachlich — eine Begründung ist nicht erforderlich.
In bestimmten Fällen können Sie die Krankenkasse auch ausserhalb der regulären Frist wechseln:
Die Zusatzversicherung untersteht dem VVG und hat eigene Regeln. Anders als bei der Grundversicherung besteht hier keine Aufnahmepflicht — der neue Versicherer kann eine Gesundheitsprüfung verlangen und Ihren Antrag ablehnen. Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung daher erst, wenn die Aufnahme bei der neuen Kasse schriftlich bestätigt ist.
Die Kündigungsfristen bei Zusatzversicherungen betragen in der Regel drei Monate und enden je nach Police per Ende Juni oder Ende Dezember. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen sorgfältig, bevor Sie handeln.