Die obligatorische Grundversicherung einfach erklärt

Die OKP bildet das Rückgrat des Schweizer Gesundheitswesens. Verstehen Sie, was sie abdeckt, welche Modelle es gibt und warum sich ein Prämienvergleich trotz identischer Leistungen lohnt.

Grundlagen der OKP

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) basiert auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), das 1996 in Kraft trat. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Einreise oder Geburt bei einer vom BAG zugelassenen Krankenkasse versichern. Die Versicherungspflicht gilt für alle — unabhängig von Nationalität, Alter oder Einkommen.

Aktuell sind über 50 Versicherer für die Grundversicherung zugelassen. Die Aufsicht obliegt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), das auch die Prämien jährlich genehmigt. Die Kassen dürfen mit der OKP keine Gewinne erzielen — sie müssen das Prämienvolumen vollständig für Versicherungsleistungen und Verwaltung verwenden.

Der Leistungskatalog

Der Leistungskatalog der OKP ist abschliessend im KVG und den zugehörigen Verordnungen geregelt. Folgende Bereiche sind gedeckt:

Die vier Versicherungsmodelle

Innerhalb der Grundversicherung können Sie zwischen verschiedenen Modellen wählen. Die Leistungen bleiben identisch — Sie bestimmen lediglich, wie der Zugang zur medizinischen Versorgung organisiert ist.

ModellFunktionsweiseTypischer RabattEinschränkung
Standard (freie Arztwahl)Freie Wahl des Arztes und Spitals0 % (Referenz)Keine
HausarztmodellErste Anlaufstelle ist Ihr Hausarzt10–20 %Kein direkter Spezialist-Zugang
TelmedTelefonische Erstberatung vor Arztbesuch12–25 %Obligatorischer Telefonanruf
HMOBehandlung in einem Gesundheitszentrum15–25 %Gebunden an HMO-Zentrum

Die Wahl des Modells kann jährlich per 1. Januar geändert werden. Gerade für gesunde Personen, die selten einen Spezialisten benötigen, bieten Telmed und Hausarztmodell ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die medizinische Qualität ist nachweislich nicht schlechter — vielmehr sorgt die koordinierte Behandlung oft für bessere Ergebnisse.

Aufnahmepflicht und Freizügigkeit

Ein zentrales Prinzip der OKP ist die Aufnahmepflicht. Jede zugelassene Krankenkasse muss jede antragstellende Person aufnehmen — ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartefristen, ohne Vorbehalte. Alter, Vorerkrankungen, Behinderungen oder laufende Behandlungen spielen keine Rolle.

Dieses Solidaritätsprinzip unterscheidet die OKP fundamental von privaten Zusatzversicherungen. Es garantiert, dass alle Einwohner der Schweiz Zugang zu medizinischer Grundversorgung haben — ein international beachtetes Modell.

Warum unterscheiden sich die Prämien trotz gleicher Leistungen?

Obwohl alle Kassen denselben Leistungskatalog bieten, variieren die Prämien erheblich. Die Gründe dafür sind vielschichtig:

Was deckt die OKP nicht ab?

Zahlreiche Gesundheitsleistungen fallen nicht unter die Grundversicherung. Dazu gehören insbesondere:

Für diese Leistungen empfiehlt sich eine Zusatzversicherung nach VVG, die individuell zusammengestellt werden kann.

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